11. November 2011

Ein Tag vor der Premiere des Märchens „Der gestiefelte Kater“ bekommen wir dann überraschend die Information, dass wir nur noch bis Ende Mai 2012, unserer Spieltätigkeit nachgehen dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nur bis zum Ende der Spielsaison danach wird uns die Erlaubnis für weitere Aufführungen entzogen. Dies bedeutet, dass wir zwar vorläufig weiterhin unser Vereinsleben in unserer Spielstätte durchführen können, jedoch ohne die Möglichkeit der öffentlichen Vorstellungen.